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Bokholt-Hanredder. Abzocke oder rechtlich einwandfrei? Der "Starenkasten" in Bokholt-Hanredder sorgt für Ärger. Heiner Kanese, pensionierter Polizeibeamter aus Ellerhoop, wirft den zuständigen Behörden vor, sich nicht an die Vorschriften zu halten und "Schikane zum Nachteil des Durchgangsverkehrs" auszuüben.

Steht sie zu weit im Wald? Die Ortstafel von Bokholt-Hanredder sorgt für Ärger. Foto: Schröder
Darum geht es: Die Ortstafel steht - aus Richtung Barmstedt kommend - etwa 150 Meter vor der geschlossenen Bebauung. Laut Kanese verstößt das gegen §42, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung. Demnach müsse das Ortsschild dort stehen, wo die geschlossene Bebauung beginne - also an der Kreuzung Hauptstraße/Waldstraße. Als Folge der Regelwidrigkeit stehe auch der "Starenkasten" - unzulässigerweise - außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Michael Zisack, Leiter des Fachbereichs Straßenbau und Verkehrssicherheit vom Kreis Pinneberg, weist die Vorwürfe zurück. "Aus unserer Sicht ist sowohl der Standort für das Ortsschild als auch der für den Starenkasten in Ordnung." Zisack wehrt sich auch gegen Kaneses Vorwurf der Abzocke: "Den Standort der Messstellen legt die Polizei fest. Dabei sind Sicherheitsaspekte entscheidend, nicht finanzielle Erwägungen."
In der Vergangenheit hätten sich häufig Anwohner darüber beklagt, dass Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit in den Ort hineinfuhren und zum Teil sogar das Rotlicht der an der Kreuzung befindlichen Ampel missachteten, erklärte Jens-Uwe Friedrichsen, Leiter des Polizeibezirksreviers Pinneberg. Um das zu vermeiden, sei das Ortsschild vor zwei Jahren in Richtung Barmstedt verschoben worden. "Die Bürger haben schließlich ein Recht darauf, lebend die Straße zu überqueren", so Friedrichsen. Die Kreuzung werde häufig von Schulkindern genutzt. Außerdem müsse der Verkehr aus der Waldstraße auf die Hauptstraße einbiegen können. "Wenn erst kurz zuvor das Ortsschild kommt, ist der Durchgangsverkehr dort noch zu schnell."
Zusätzlich wurde ein "Geschwindigkeitstrichter" angelegt: Ab etwa 200 Metern vor der Ortstafel gilt auf der Hauptstraße Tempo 70. "Dadurch entfällt der sonst erforderliche Mindestabstand von 150 Metern zum Messgerät", erläuterte Barmstedts Polizeichef Dietrich Moltrecht. Ergo: Der Starenkasten darf so dicht hinter dem Ortsschild stehen. "Das ist auch vom Land für rechtlich einwandfrei befunden worden", so Moltrecht, "da wurde nichts geschummelt und nichts gedreht."
In einem Punkt gibt Friedrichsen Kanese Recht: Grundsätzlich müsse eine Ortstafel zu Beginn der geschlossenen Ortschaft stehen. Es gelte aber: "Keine Regel ohne Ausnahme." Aufgrund der Gefahrenlage an der Kreuzung sei die Verlegung der Ortstafel gerechtfertig gewesen. "Und bislang stand sie dort unbeanstandet", so Friedrichsen.
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