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Von Helga Pergande Hausbesitzer, die in Wasserschutzgebieten gebaut haben, müssen bis Ende 2009 den Nachweis erbringen, dass das Abwassersystem auf ihrem Grundstück fehlerfrei funktioniert. Der erste von lediglich drei Tagesordnungspunkten, "Die Dichtigkeitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen", trieb mehr als 100 Personen in Bokholt-Hanredder zur örtlichen Einwohnerversammlung in die Sporthalle. Dort informierte Heike Weißmann vom Abwasserzweckverband die Hausbesitzer über die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Eine Bestands- und Zustandserfassung auf jedem Grundstück wird gefordert. Dabei geht es um erdverlegte Leitungen und um die Schmutzwasserschächte. Bei der Bestandserfassung soll etwa jeder Spülstutzen und jede Leitung erfasst werden.
Die Einwohner Bokholt-Hanredders hatten viele Fragen. "Was habe ich wo genau liegen und aus welchem Material besteht es", fasste die Expertin zusammen. Die Zustandserfassung legt offen, ob die Leitungen dicht sind. Wenn nicht, muss nachgebessert werden. Die Fehlausschlussfreiheit wird gefordert, sagte Weißmann. So müssen Regen- und Schmutzwasser getrennt abfließen. Um die Nachweise zu erbringen, gebe es Methoden wie Kamera, Nebelung oder Farbeingabe. Auf einer Karte zeigte sie, wo in der Gemeinde die Zonen 3a und 3b verlaufen. Die Häuser im sensiblen Wasserschutzgebiet 3a müssen die Maßnahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz bis Ende 2009 durchgeführt haben, alle anderen haben bis 2015 Zeit.
Bürgermeister Renke Eschner erläuterte die Zonen im Wasserschutzgebiet. Ihren Unmut drückten Zuhörer in Fragen aus, die auf Bürgermeister Renke Eschner und die Gemeindevertreter prasselten. "Warum haben wir nur so wenig Zeit?", "Die Gemeinde hat doch vor einiger Zeit diese Dinge geprüft", "In welcher Zone liegt denn nun mein Haus?", "Wozu ist das überhaupt gut?". Die Gemeinde, erläuterte Eschner, prüfe das Rohrsystem nur bis zur Grundstücksgrenze. "Alle Hausbesitzer sind ja früher oder später sowieso betroffen, und es ist selbstverständlich, dass auch ich meinen Beitrag leiste, dass das Wasser dorthin fließt, wohin es gehört", sagte Eschner mit Nachdruck. Weißmann zeigte einen Film, in dem übersichtlich gezeigt wurde, welche Schäden im Abwassersystem auftreten und wie sie beseitigt werden können. "Schließen Sie sich mit Nachbarn zusammen, um Anfahrtskosten der Prüffirmen zu sparen, fragen Sie diese nach Zertifikaten, und holen Sie sich bei Schäden mehrere Angebote ein", riet Weißmann. Bonuspunkte gibt es für diejenigen aus der 3b-Zone, die, obwohl erst 2015 aufgefordert, bereits jetzt die Prüfbescheinigung abliefern. Für sie zählen die 20 prüffreien Jahre auch ab 2015. Häuser im sensiblen Schutzgebiet müssen die Prüfung alle zehn Jahre wiederholen. Neubauten müssen die Dichtheitsprüfung generell sofort nachweisen. Die Gemeinde Bokholt-Hanredder ist die einzige im Amtsbezirk Rantzau mit der Zone 3a Wasserschutzgebiet. Betroffen sind Birkenweg, Bokholter Damm, Bokholter Straße 11, Hauptstraße 120, 122, 125, Knelltwiete, Kortenhagen 3, Krittelmoor, Lohe, Offenau, Offenauer Weg, Sandweg.
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