Verbote und Beschränkungen in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen
Der Kreis Pinneberg hat am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur-und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Links
Mehr über
Weitere Meldungen
Der grün weiße orange Abend bei einem „One More Pint“ – Guinnes
Mi, 20. März 2024
Musikfilm - Wettbewerb "Your movie - your message"
Mi, 17. April 2024
Du bist auch gegen Müll und für Umwelt- und Klimaschutz? Dann mache Dich dafür stark und ...