Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojekts in Bokholt-Hanredder
Verfahrensgegenstand und rechtlicher Rahmen
Die Gemeinde Bokholt-Hanredder beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojektes zu vergeben. Das Wohnbauprojekt im nördlichen Drittel des Grundstücks des B-Plan 22 soll als Lärmschutz für das Wohngebiet im südlichen Teil anstelle einer Lärmschutzwand zur AKN-Linie dienen.
Zielsetzung der Kommune
Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
Mindestanteil geförderter Wohnraum: keine Vorgabe
nachhaltige, energieeffiziente Bauweise
städtebaulich hochwertige Bebauung
Mitwirkung bei der Entwicklung des B-Plans
Rechtlicher Charakter des Verfahrens
Dieses Interessenbekundungsverfahren dient ausschließlich der Markterkundung sowie der Auswahl geeigneter Projektpartner zur Vorbereitung einer späteren Grundstücksveräußerung oder Konzeptvergabe und ist:
kein förmliches Vergabeverfahren im Sinne des GWB oder der VgV,
keine Ausschreibung nach VOB/A oder UVgO,
kein Verkaufsangebot im zivilrechtlichen Sinne.
Verfahrensablauf
Zeitplan
Veröffentlichung: 22.04.2026
Rückfragenfrist: 11.05.2026
Einreichungsfrist: 22.05.2026
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die vollständigen Unterlagen können über das Amt Rantzau, angefordert werden.
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Veröffentlichung
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