Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojekts in Bokholt-Hanredder
Die Gemeinde Bokholt-Hanredder beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojektes zu vergeben. Das Wohnbauprojekt im nördlichen Drittel des Grundstücks des B-Plan 22 soll als Lärmschutz für das Wohngebiet im südlichen Teil anstelle einer Lärmschutzwand zur AKN-Linie dienen.
Zielsetzung der Kommune
Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
Mindestanteil geförderter Wohnraum: keine Vorgabe
nachhaltige, energieeffiziente Bauweise
städtebaulich hochwertige Bebauung
Mitwirkung bei der Entwicklung des B-Plans
Rechtlicher Charakter des Verfahrens
Dieses Interessenbekundungsverfahren dient ausschließlich der Markterkundung sowie der Auswahl geeigneter Projektpartner zur Vorbereitung einer späteren Grundstücksveräußerung oder Konzeptvergabe und ist:
kein förmliches Vergabeverfahren im Sinne des GWB oder der VgV,
keine Ausschreibung nach VOB/A oder UVgO,
kein Verkaufsangebot im zivilrechtlichen Sinne.
Verfahrensablauf
Zeitplan
Veröffentlichung: 22.04.2026
Rückfragenfrist: 11.05.2026
Einreichungsfrist: 22.05.2026
Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die vollständigen Unterlagen können über das Amt Rantzau, angefordert werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen

Neue Katzenschutzverordnung
Di, 30. Juni 2026

Behördennummer 115 feiert 15-jähriges Jubiläum
Mo, 18. Mai 2026












